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Johann Rasoris, Kleriker des Bistums Eichstätt, öffentlicher
Notar kraft kaiserlicher Autorität, bekundet, dass er mit den genannten
Zeugen bei de...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1507 Februar 28
Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen, auf der Rückseite aufgedrücktes Siegel (nur bruchstückhaft erhalten)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno a nativitate millesimoquingentesimo septimo indictione decima, die vero Solis ultima mensis Februarii, pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini, domini Iuly pape secunde anno eius quarto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Rasoris, Kleriker des Bistums Eichstätt, öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität, bekundet, dass er mit den genannten Zeugen bei den im Folgenden geschilderten Ereignissen persönlich anwesend war, sie gesehen und gehört und auf Bitten darüber eigenhändig das vorliegende Notariatsinstrument verfasst und es mit seinem Notarszeichen und Namen beglaubigt hat. Auf der Rückseite des Notariatsinstruments ist zudem zur Beglaubigung das Siegel der Propstei in Solnhofen aufgedrückt. Johann Haug (Hawg), Propst des Benediktinerklosters Solnhofen in der Diözese Eichstätt hat Georg (Georgius), Subprior, Professus und Konventuale des Benediktinerklosters Heidenheim in der Diözese Eichstätt zu seinem Prokurator bestimmt. Er hat ihn beauftragt, in seinem Namen und für ihn alle Rechte an der Propstei in Solnhofen, die nach dem Tod des vorherigen Propstes, Johann Kastner (Castner), vakant gewesen ist, und die er kraft Wahl durch den Konvent und Bestätigung [?] durch den apostolischen Stuhl innehat, in die Hände Johanns [I. von Henneberg], Abtes von Fulda, dem das Recht der Wahl, Provision, Einsetzung und Bestätigung (electio, provisio, institutio ac confirmatio) des Propstes zusteht, zu resignieren (dimittandum et resignandum). Er bittet darum, dass der Abt ihn oder seinen Prokurator mit der durch seine freiwillige Resignation vakanten Propstei erneut (de novo) providiert und ihn als Propst investiert und bestätigt, wie es nach Sitte und lang beachtetem Herkommen üblich ist. Der Abt soll zudem die Konventualen des Klosters Solnhofen anweisen, ihm den schuldigen Gehorsam zu leisten. Johann Haug beauftragt den Prokurator, in seinem Namen einen Eid abzulegen, dass er bezüglich seiner Resignation der Propstei auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel verzichtet. Er weist zudem die von ihm beauftragten Prokuratoren an, in seinem Namen [an der römischen Kurie] nichts mehr bezüglich der Propstei zu unternehmen. Dies gelobt er nach Art der Prälaten, mit seiner rechten Hand sein Pectorale berührend (manu dextra pectoralia sua tangendo). Johann Haug hat den [Notar Johann Rasoris] gebeten, über das von ihm zuvor bestimmte ein oder mehrere Notariatsinstrumente anzufertigen. Handlungsort: Solnhofen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Georg Mack, Pfarrer in Langenaltheim (Langen Althaim) und Stephan (Steffanus) Ecker, Pfarrer in Schönfeld [in der heutigen Gemeinde Schernfeld] (Schonfelt), beide aus der Diözese Eichstätt
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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