Genehmigung nach § 74 bzw. 99 Landeswassergesetz, hier: Auffüllung des Übungsplatzes auf dem Grundstück Vorst Flur 15 Flst. 441 und Errichtung eines Zauns entlang des Wasserlaufs Willicher Flöth (Dt. Verband der Gebrauchshundesportvereine e. V., Zweigverein PSHV Tönisvorst 1951 e.V.