Ritter Volkhard von Ow von Zimmern entsagt seinen Ansprüchen auf eine Wiese "zu Altingen vor dem Hard zu Bonlanden gelegen", welche er seit dem Verkauf seines Hofs, des sogenannten Altinger Hofs (vgl. Urkunde von 13. Juli 1398 [U 260]) an das Kloster Bebenhausen diesem seither vorenthalten hatte, zu Gunsten des Klosters.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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