Die Gebrüder Friedrich und Ulrich Hütlin von Westerstetten [Alb-Donau-Kreis] sowie Konrad Schmid von Bermaringen ("Bermeringen") [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] einigen sich gütlich mit den von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm verordneten Pflegern des Weinkellers des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] Johann Strölin und Johann Rentz, beide Bürger zu Ulm, wegen eines Gütleins in Bubesheim [Lkr. Günzburg], das vor Zeiten Ulrich Räm und seine Ehefrau Engel dem Spital übergeben haben. Sie verzichten für sich und alle ihre Erben auf ihre Rechte und Ansprüche an dem strittigen Gütlein und überlassen dieses dem Spital und seinem Weinkeller.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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