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Kurfürst Friedrich II. von der Pfalz und die Pfalzgrafen Ottheinrich und Wolfgang treffen für den Fall, dass sie ohne Erben sterben, Bestimmungen über die Erbfolge in der Kurpfalz.
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Kurfürst Friedrich II. von der Pfalz und die Pfalzgrafen Ottheinrich und Wolfgang treffen für den Fall, dass sie ohne Erben sterben, Bestimmungen über die Erbfolge in der Kurpfalz.