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Rorich von Buchenau bekundet für sich, seine Ehefrau Katharina
und ihre Erben, dass er seinen Hof in Ufhausen, der einst den von Romrod
gehörte un...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1431-1440
1433 Juli 14
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (auf Siegel Nr. 2 ist ein Stück Papier aufgedrückt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimo tertio off Dinstag nach Kyliani et sociorum eius
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Rorich von Buchenau bekundet für sich, seine Ehefrau Katharina und ihre Erben, dass er seinen Hof in Ufhausen, der einst den von Romrod gehörte und von Walter Hopfuff bewirtschaftet wurde, mit allem Zubehör für 100 gute, gewichtige rheinische Gulden an Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und das Kloster Fulda zum Wiederkauf verkauft hat. Mit Zustimmung seines Bruders Heinrich hat Rorich auch noch einen Zins von vier Pfund aus der Stadt Geisa, der einst von einem Kloster in Fulda [eine Propstei Fuldas oder das Kloster Fulda selbst?] an Rorichs Eltern verpfändet wurde, an Abt und Kloster zum Wiederkauf verkauft. Weder Rorich noch ein Mitglied seiner Familie soll gegen die Nutzung der Güter durch den Abt Einspruch erheben. Rorich wird vom Abt ein jederzeitiges Rückkaufrecht für 100 Gulden jeweils bis zu Kathedra Petri [Februar 22] zugestanden. Der Rückkauf muss einen Monat im Voraus angekündigt werden. Der Abt kann den Zins aus Geisa jederzeit mit einem anderen Zins für 20 Gulden ablösen. Der Rückkaufwert des Hofes wird auf 80 Gulden festgesetzt. Heinrich von Buchenau bekundet seine Zustimmung zu der Vereinbarung und versichert, diese einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Rorich von Buchenau, Heinrich von Buchenau
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.