Vor dem Richter Hermann Hoeffken sowie den Schöffen Dietrich Klopper (Kle-) und Claess Boeckhorn zu Werden hat der Drost zu Werden Jorien Asschebroick bekannt gemacht, daß eine Scheidung und Teilung zwischen Heinrich ten Putte und + Johann van Titz, ehemaligen Richter, wegen des Gutes Ulenbroick stattgefunden hat. Johann van Titz gehört[e] das Kindteil des Johann Strave. - Heinrich erhält: die Hälfte des Saals, die oberste Seite zum Markt hin. Johann erhält: die unterste Seite des Saals, zur Brücke hin, mit dem Kämmerchen bei der Treppe; die Tür mit der Treppe zum Saal hinauf und wieder bis auf die Straße hinunter. Heinrich soll eine Tür machen lassen, um auf die Straße zu gelangen, und soll Johanns Treppe und Tür nicht benutzen; Saal getrennt. Heinrich erhält: die Hälfte der Küche vom Herd bis zur Straße. Johann erhält: die andere Hälfte der Küche bis zum Bongard, mit dem kleinen Kämmerchen ebenda. Johann soll einen Weg in die Küche haben über Heinrichs Teil hinweg. Heinrich erhält: die Hälfte des Bongards bis zur Brücke und die Hälfte des Gartens bis zur Scheune. Johann erhält: die andere Hälfte des Bongards bis zum Markt längs Volmershof und die andere Hälfte des Gartens bis zum Bongard. Anwesend waren Jorien Asschebroick, Roseir Duker und Johann van Oesterwich gen. Hugo. - Es siegeln Hermann und Dietrich. - Gegeven ... des neisten vridages nae s. Cunibertus dage des hilligen bischofs.