Bedenken Herrn Dr. Wilhelm de Werdena zu Ingolstadt in Sachen Nürnberg contra Waldstromer. 2. Abschrift des kaiserlichen Briefs durch die Waldstromer erlangt, daß der Obmann in den Sachen soll sprechen und sich nicht irren aber handeln lassen dass die Güter vom Reichslehen seien. 3. Verzeichnis des ganzen Handels der Stadt Nürnberg gegen Lorenz und Franz, die Gebrüder Waldstromer. 4. Fragmentum, den Handel der Stadt Nürnberg mit den Waldstromerischen Gebrüdern Franz und Lorenz. 5. Ein lateinisches Fragmentum, eben diesen Handel betreffend. 6. Ratschlag in Sachen der Waldstromer contra Nürnberg. 7. Nürnbergische Anwalts Vorbringung in Sachen der vermeinten Comissio und Fürbescheids. 8. Gewalt der Stadt Nürnberg auf Pergament geschrieben für Karl Holschuher, d. d. Erichtag vor St. Veitstag 1469. 9. Abschied Hans Waldstromers Landgerichtsbriefs von des Gostenhofs und anderer nürnberger Güter wegen. 10. Kopie des Kaufbriefs, Franz Waldstromers über die Forsthub zu Eibach, d. d. Samstag nach St. Walburgatag 1461. 11. Verzeichnis was auf den Tag am Samstag vor Margaretha, 1489, in eines Rats und der Waldstromer Sache mit zu nehmen sein möge.. 12. Nachrede der Waldstromer, auf der von Nürnberg Gegenrede. 13-23. allerlei Fragmente in Sachen Nürnberg contra Waldstromer. 24. Herr Erzbischof zu Salzburg Schreiben an Herrn Ludwig Pfalzgrafen bei Rhein, d. d. Pfinztag nach Sankt Gallentag 1476. 25. Klage Michl Erchelmanns, ??bastion von Schorndorf. 26. Ratsverlass, d. d. 20. Februar 1616 Conrad Küffers Nachsteuer
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Bedenken Herrn Dr. Wilhelm de Werdena zu Ingolstadt in Sachen Nürnberg contra Waldstromer. 2. Abschrift des kaiserlichen Briefs durch die Waldstromer erlangt, daß der Obmann in den Sachen soll sprechen und sich nicht irren aber handeln lassen dass die Güter vom Reichslehen seien. 3. Verzeichnis des ganzen Handels der Stadt Nürnberg gegen Lorenz und Franz, die Gebrüder Waldstromer. 4. Fragmentum, den Handel der Stadt Nürnberg mit den Waldstromerischen Gebrüdern Franz und Lorenz. 5. Ein lateinisches Fragmentum, eben diesen Handel betreffend. 6. Ratschlag in Sachen der Waldstromer contra Nürnberg. 7. Nürnbergische Anwalts Vorbringung in Sachen der vermeinten Comissio und Fürbescheids. 8. Gewalt der Stadt Nürnberg auf Pergament geschrieben für Karl Holschuher, d. d. Erichtag vor St. Veitstag 1469. 9. Abschied Hans Waldstromers Landgerichtsbriefs von des Gostenhofs und anderer nürnberger Güter wegen. 10. Kopie des Kaufbriefs, Franz Waldstromers über die Forsthub zu Eibach, d. d. Samstag nach St. Walburgatag 1461. 11. Verzeichnis was auf den Tag am Samstag vor Margaretha, 1489, in eines Rats und der Waldstromer Sache mit zu nehmen sein möge.. 12. Nachrede der Waldstromer, auf der von Nürnberg Gegenrede. 13-23. allerlei Fragmente in Sachen Nürnberg contra Waldstromer. 24. Herr Erzbischof zu Salzburg Schreiben an Herrn Ludwig Pfalzgrafen bei Rhein, d. d. Pfinztag nach Sankt Gallentag 1476. 25. Klage Michl Erchelmanns, ??bastion von Schorndorf. 26. Ratsverlass, d. d. 20. Februar 1616 Conrad Küffers Nachsteuer
Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Akten A 185, Nr. 5
S. I. L. 103 Nr. 10
Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Akten
Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Akten >> Reichsstadt Nürnberg >> B. Reichsstädtische Zentralbehörden (alphabetisch) >> Ratskanzlei >> Ratskanzlei, A-Laden >> Ratskanzlei, A-Laden, Akten >> A 185 - Waldstromersche Sachen (neu)
1469-1616
Nürnberg, Reichsstadt, Ratskanzlei
Akten
deutsch
Werdena, Dr. Wilhelm von
Küffer, Konrad
Erchelmann, Michael
Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein
Salzburg, Erzbischof
Waldstromer, Lorenz
Waldstromer, Franz
Holzschuher, Karl
Ingolstadt
Schorndorf
Eibach, Forsthub
Gostenhof (Gde. Nürnberg)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:50 MESZ
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