Sigmund Henneberg und seine Ehefrau Barbara, wohnhaft in Randersacker, bekennen: Sie haben mit Erlaubnis des Abtes Konrad [Herloch], des Priors und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg dem Würzburger Ratsherren Jakob Wolz und dem Würzburger Bürger Peter Fuchs als Vormund der Kinder des verstorbenen Johannes Wolz einen jährlichen Zins von 2 Gulden unter Vorbehalt des Rückkaufs verkauft. Der Zins gefällt von Haus, Hofstatt, Scheune, Kelter und Garten in Randersacker, die dem Kloster St. Stephan gehören und diesem jährlich 18,5 Pfennige zinsen. Die Eheleute verpflichten sich, den Zins innerhalb der kommenden vier Jahr gegen Zahlung von 40 Gulden an die Käufer abzulösen. Tun sie dies nicht innerhalb dieser Frist, dann müssen sie danach dem Kloster St. Stephan zusätzlich zu dem diesem zustehenden Zins noch solange jährlich 2 Gulden entrichten, bis sie den Rückkauf getätigt haben. Auf ihre Bitte siegelt der Ritter Michael Neustetter. Aussteller: Sigmund Henneberg und seine Ehefrau Barbara. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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