Hintergrund des Prozesses ist die mit Urteil vom 6. Juli 1588 verkündete Einräumung des Komtureihofs Velden bei Düren durch den Pächter Gerhard Fabri an die Johanniter gemäß einem entsprechenden Vertrag, vorbehaltlich der Entschädigung des Pächters für seine Ausgaben an Samen, Acker- und Baulohn. Im anschließenden Liquidationsverfahren erging am 3. Febr. 1589 ein herzoglicher Rezeß, daß die Johanniter 868 köln. Gulden innerhalb kürzester Zeit an Fabri zahlen oder ansonsten ihre Feldfrüchte gepfändet werden sollen. Dagegen appelliert der Komtur an das RKG, da er eine Widerklage (Rekonvention) auf ca. 745 Goldgulden an rückständigen Pachten erhoben hat, die nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Das RKG weist mit Urteil vom 24. Sept. 1593 die Appellation ab und verweist die Sache an die vorige Instanz zurück.
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Hintergrund des Prozesses ist die mit Urteil vom 6. Juli 1588 verkündete Einräumung des Komtureihofs Velden bei Düren durch den Pächter Gerhard Fabri an die Johanniter gemäß einem entsprechenden Vertrag, vorbehaltlich der Entschädigung des Pächters für seine Ausgaben an Samen, Acker- und Baulohn. Im anschließenden Liquidationsverfahren erging am 3. Febr. 1589 ein herzoglicher Rezeß, daß die Johanniter 868 köln. Gulden innerhalb kürzester Zeit an Fabri zahlen oder ansonsten ihre Feldfrüchte gepfändet werden sollen. Dagegen appelliert der Komtur an das RKG, da er eine Widerklage (Rekonvention) auf ca. 745 Goldgulden an rückständigen Pachten erhoben hat, die nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Das RKG weist mit Urteil vom 24. Sept. 1593 die Appellation ab und verweist die Sache an die vorige Instanz zurück.
AA 0627, 2949 - I/J 142/579
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 1. Buchstabe I/J
1589 - 1594 (1568 - 1591)
Enthaeltvermerke: Kläger: Wilhelm von Löben (Loben), Komtur des Johanniterordens zu Herrenstrunden (Rheinisch-Bergischer Kr.), Burg an der Wupper, Duisburg und Velden (Kr. Düren), 1593 sein Nachfolger Alexander von Galen, (Kl.) Beklagter: Gerhard Fabri (Faber) von Jülich, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Laurentius Wildthelm 1589 - Dr. Laurentius Vomelius (Stapert) 1589 - Dr. Bernhard Kuehorn 1589 - Lic. Antonius Streitt 1589 - Lic. Johann von Vianden 1589 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Vomelius (Stapert) [1579] 1589 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg bzw. in seinem Auftrag das Hauptgericht (Schultheiß und Schöffen) zu Düren 1588 - 1589 - 2. RKG 1589 - 1594 (1568 - 1591) Beweismittel: Privilegium de non appellando Kaiser Maximilians II. für Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg von 1576 (Q 15). Zeugenverhör durch die RKG-Kommissare Dr. Franz von Boeser gen. Vercken und Lic. Melchior Im Hoff 1589 (in II). Rechnungen (II Q 9). Beschreibung: 2 Bde., 8 cm; Bd. I: 4 cm, 64 Bl., lose, Q 1 -8, 10, 12 - 16, 18 - 19, 2 Beilagen von 1589, es fehlen Q 17 und 20; Bd. II: 4 cm, 174 Bl., gebunden, Q 9 und 11* (Priora und Attestationes). Lit.: Anton Jux, Die Johanniter- Kommende Herrenstrunden nebst Pfarrgeschichte, Bergisch Gladbach 1956 (=Heimatschriftenreihe der Stadt Bergisch Gladbach, Bd. 2).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:20 MESZ