Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Dekan Frank und der
Konvent von Fulda, bekunden, dass es unter ihren Lehnsleuten und
Hintersassen (undte...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1481-1490
1486 August 22
Ausfertigung, Pergament (beschädigt, restauriert), zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 fehlt, Siegel Nr. 2 beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum uf Dinstag nach assumptionis Marie nach Cristi geburt viertzehenhundert unnd im sehesundachttzigisten iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Dekan Frank und der Konvent von Fulda, bekunden, dass es unter ihren Lehnsleuten und Hintersassen (undtersessene) wegen der Burg Bieberstein zu Streitigkeiten gekommen war und deshalb zwischen dem Abt einerseits und Dekan und Konvent andererseits ein Vertrag geschlossen wurde, der beiden Seiten in schriftlicher Form ausgehändigt worden ist. Der Vertrag besagt unter anderem, dass Abt Johann die Burg Bieberstein mit Zubehör zukünftig besitzen soll. Dem Abt soll in Zukunft vom Konvent für das Pfandsumme von 2500 Gulden, für die die Burg Bieberstein dem Konvent verpfändet war, in Fulda jährlich 90 Viertel Getreide - halb Roggen (kornn), halb Hafer - für die Nutzung zweier Höfe der Herrschaft sowie 60 Gulden für den Zoll in Neuenhof gegeben werden. Es wird bekundet, dass der Abt außerdem die Wüstungen Batten (das Batten), Thaiden (Dethen), Seiferts (Syfrids) und Findlos (Fundels), [alle] am Auersberg gelegen, mit ihren Rechten und Zubehör besitzen soll, wie sie dem Abt bisher von Konvent, Kloster und Seelgerät zugestanden worden waren. Dekan, Konvent und Kloster sollen ein jährlicher Zins von 50 Gulden aus der Stadt [Bad] Salzungen gehören, den der Abt mit Zustimmung seines Konvents vom Kloster Hersfeld abgelöst hat. Außerdem hat der Abt dem Dekan und dem Konvent Schulden in Höhe von 800 Gulden erlassen. Der Abt soll seine Urkunden über den Zins in [Bad] Salzungen, der Konvent seine Urkunden über die Wüstungen aushändigen. Sollte Abt Johann oder einer seiner Nachfolger die Aufforderung (befelhe) zur Ablösung seitens der Propstei Frauenberg erhalten, weil sie [das Pfand] vom Fuldaer Konvent und Seelgerät zurückhaben will, soll er dem Konvent und Seelgerät den Betrag, der von den 2500 Gulden noch nicht gezahlt worden ist, bezahlen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1486 Aug.22 Rueckseite.jpg...
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Johann], Konvent des Klosters Fulda
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Vgl. Nr. 1217; StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 449-451; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 4, Nr. 44
Geringe Textverluste aufgrund der Beschädigung des Pergaments.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.