Klage der Witwe Herman Menneman, geb. Ursula Hofflinger ./. ihren Sohn Herman Menneman und ihren Schwiegersohn Bernard von Beesten wegen Unterhalts. Streit um die Verwaltung des Gutes Welpendorp, das an Adolf Barbe verpachtet ist. Die Beklagten nehmen das Recht der Verwaltung in Anspruch, weil das Gut ein Lehn ist.