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Papst Clemens VI. an den Propst von St. Aposteln und die Dekane von St. Gereon und St. Georg in Köln: Einer Supplik Johanns vom Büchel file://fn@01 hat er entn-ommen, dass es zwischen diesem und Wolfhard von Essen, angeblich Kanoniker des Stiftes Essen, Streit um die Besetzung der Pfarrstelle in Paffend-orf file://fn@02 gegeben hat. Nachdem nämlich der frühere Rektor Dietrich Marschall (Marscalci) freiwillig und im Einvernehmen mit dem zuständigen Bischof auf die Stelle verzichtet hatte, sei Johann rechtm-äßig vom Papst providiert worden, zugleich aber habe der genannte Wolfhard die Stelle besetzt und die Einkünfte eingezogen. Nach der durch Wolfhard erfolgten Appellation an die römische Kurie habe sein Vorgänger Papst Johann XXII. den Fall auf Antrag Johanns vom Büchel dem Bischof Wilhelm von Périgueux (Petragericensis), damals päpstlicher Kapellan und Vernehmungsrichter, übertragen. Vor diesem und anderen Auditoren habe sich das Verfahren hingezogen, und unterdessen seien sowohl Johann XXII. wie auch sein Nachfolger Benedikt XII. gestorben und er selbst habe den apostolischen Stuhl bestiegen. Er habe den Fall dem Magister Simon von Sudbury (Sudbiria), Domkanoniker zu Lincoln (Lincolniensis), übertragen. Dieser habe einen vollständigen und zuverlässigen Bericht vorgelegt, demzufolge die Kirche zu Paffend-orf dem besagten Johann zustehe, weil dieser rechtm-äßig providiert worden sei. Dem Wolfhard aber habe er hinsichtlich der Kirche von Paffendorf ewiges Stillschweigen auferlegt; er sei zudem von der Pfarrstelle zu entfernen, habe die Einkünfte zurückzuerstatten und die Kosten zu tragen. Gegen dieses Urteil hat Wolfhard an den Papst appelliert. Weil aber Wolfhard die Pfarrkirche noch nicht drei Jahre lang friedlich besessen habe und gegen ihn ein Endurteil ergangen sei, hat Johann den Papst gebeten, gemäß der Verfügung seines Vorgängers Clemens V. die Beschlagnahme der Pfarrkirche zu befehlen. Da nun Wolfhard den Erzbischof Wilhelm von Köln, der sich eigentlich darum kümmern müsste (cui esset in hac causa scribendum), aus durchaus einsichtigen Gründen nicht akzeptiert, beauftragt er die Adressaten, die Pfarrkirche von Paffendorf zu beschlagnahmen und die Erträge dem zuzusprechen, der den endgültigen Sieg davonträgt. Er stattet sie hierzu mit den üblichen Vollmachten aus. Datum Auin. 2. kal. martii, pont. n.a. 9.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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