Werden.-Bertram Carl Reichsgraf von Nesselrode und Reichenstein, Herr zum Stein, zu Ehrenstein, Herten, Leithe, Mickein, Bürgel, Venn, Mechernich und Burgfey, kurkölnischer Geheimer Rat, Kämmerer und Statthalter im Vest Recklinghausen, Erbmarschall und Erbkämmerer des Herzogtums Berg, bekundet, dass Abt Benedikt ihn nach dem Tod der Äbte Theodor und Simon wiederum mit dem Hof Hillen gen. Ebdinghof im Kirchspiel Recklinghausen zu Dienstmannsrecht sowie mit der Vogtei über den Sattelhof Heldringhausen und dessen Hobsieute und Güter im Kirchspiel und Vest Recklinghausen zu Mannlehenrecht belehnt hat. Die Güter und Leute des Ebdinghofes sind in ihren alten Rechten und Gewohnheiten zu halten. Die Jahrpacht für den Hof beträgt 8 Mark Werdener Geldes und ist am 11. November fällig. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Dr. iur. Johann Adolf Jeibman, kurkölnischen Fiskaladvokaten und ersten Assessor des weltlichen Gerichts zu Recklinghausen, im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Cand. iur. Ernst Josef Wasserfort und Ludger Hellersberg, des Schöffen des Landgerichts Werden. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten