Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und Martin Sützel von Mergentheim sowie dessen Hintersassen zu Neunkirchen beurkunden, daß Wolf von Luchau, Amtmann zu Neuhaus (Neuennhaus), mit Martin Sützel und dessen Hinterassen zu Neunkirchen vereinbart hat, daß letztere künftig denselben Geboten wie die Hintersassen des [Deutschen] Ordens, die zur Zent Markelsheim (Margkelsheim) gehören, unterstehen und daß sie die Übeltäter, die sie zu Neunkirchen fassen, unverzüglich nach Neuhaus zu übergeben haben. Bisher hatte Martin Sützel seine Einwilligung dazu verweigert. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde.