Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Heinrich von Otterbach zu seinem Diener für das nächste Jahr bestallt hat. Heinrich soll zu allen Geschäften mit zwei reisigen Pferden aufwarten und gegen jedermann dienen, wofür er Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst geschworen hat. Solange er Diener ist, soll er seinen Wohnsitz in der Burg zu Hagenbach (zu Hagenbuch in unserm huß) haben und die Rechte und Nutzungen eines dortigen Burgvogts erhalten, namentlich eine Wiese, eine angemessene Menge an Stroh und Holz, sowie das Recht, sein Vieh unter den gemeinen Hirten treiben zu lassen. Dazu soll er jährlich 20 Malter Hafer und ein Hofkleid bei der Einkleidung des Hofgesindes erhalten. Reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid über Schadensersatz nach Herkommen des Hofes dem Hofmeister, Marschall und dem Hauptmann, unter dem Heinrich den Schaden erlitten hat, anheimgestellt werden. Sein Dienstjahr soll zu Mariä Verkündigung [25.03.] beginnen. Seinen Wein und seine Frucht haben die von Hagenbach ihm bis zu drei Meilen weit [wohl: zu seinem Wohnsitz] zu führen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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