Ludwig Götz von Gruorn, wegen Wildfrevels während des Bauernkriegs zu einer Geldstrafe von 10 fl verurteilt, hälftig auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr. 1526) an den Forstmeister zu Urach zu bezahlen, schwört U. und verspricht eidlich, in Zukunft ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben und keine Büchse mehr bei sich zu tragen. Er stellt seinen Bruder Kaspar Götz von Gruorn als Bürgen, der für die Entrichtung der Strafe haftet und sich bei Übertretung dieser Verschreibung verpflichtet, auf Mahnung unverzüglich weitere 10 fl zu begleichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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