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Bischof Wilhelm von Straßburg und Markgraf Philipp I. von Baden vermitteln einen Vertrag des Abts Conrad des Klosters Schwarzach am Rhein mit dem Prior und Convent des Klosters, worin der Abt für seine Abtei, auf die es resignirt, eine jährliche Competenz annimmt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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