Klage auf Absetzung des Lic. Klefisch als Kurator und Anspruch auf das Haus Stammeln (Stommeln, Hzm. Jülich, Amt Bergheim; Kr. Bergheim) und die Güter, die einst Johann von Wambach gehörten, unter Berufung auf die Kapitel 88 und 102 des jül.-berg. Landrechts. Bereits 1701 beim kinderlosen Tode der Agnes Walburgis von Schiederich hatten die Appellanten die Güter beansprucht, da sie von den gemeinsamen Urgroßeltern Johann von Wambach und Mechthild von Randerath herrührten. Bis zu seinem Tod im Dez. 1714 behielt jedoch Schenk von Schmidtberg die Leibzucht. Danach traten zwei Herren von Cortenbach auf, die behaupteten, ihr Onkel von Schmidtberg habe ein Testament zu ihren Gunsten gemacht, und da zuvor eine „donatio stante thoro“ zwischen den Eheleuten stattgefunden habe, mit der Agnes Walburgis ihre Güter ihrem Mann übertragen habe, seien sie die rechtmäßigen Eigentümer. Die Appellation an das RKG erfolgt, obwohl in Düsseldorf noch kein Urteil gefällt ist, da die Rechtmäßigkeit der Einsetzung des Lic. Kleefisch durch den Hofrat angezweifelt wird. Im Urteil 1728 wurde die Appellation die Mitappellanten Wassenberg betreffend an die Richter voriger Instanz remittiert. Die von Frentz erzielten einen Teilerfolg.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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