Vor dem Notar Conrad Morhardt, Stadtschreiber zu Umstadt, macht Philips Ganss von Otzberg zu Neuses sein Testament, dessen Bestimmungen er ihm von einem Zettel vorliest. Danach soll seine Leiche in der Pfarrkirche zu Sandbach (Sampach) beigesetzt werden. Dortselbst setzt er der Kirche 120 fl. Hauptgeld aus, wovon Wolff Hamen "in der Newenstadt" fünf fl. Pension zahlt und ein fl. zu Sandbach (Sampach). Dafür sollen all-sonntäglich die Kirchengeschworenen für drei alb. Brot und Wecken an Arme austeilen. Zum gleichen Zweck stiftet er 120 Hauptgeld der Kirche zu Brombach (Brambach), wovon fünf fl. Zins von der Heuser Wiese und 1 fl. Zins zu Niederkinzig von Wegener Merten fällig sind; ebenso 120 fl. an die St. Georgenkirche zu Unterbessenbach (Undern Bessenbach) und 120 fl. an die Kirche zu Sailauf. Der Anna Geylingen von Hedersdorf vermacht er 1700 fl., davon 1000 fl. auf Eitel von Rugkingen und 700 fl. auf Hans Wallerthen; ferner 1/3 seiner Fahrhabe, seines Bargelds und seiner Schulden. Im Fall ihres Todes erben die Kinder Philips Geylings die 1700 fl. mit der Verpflichtung, der Margarethe Geylingen eine lebenslängliche Jahresrente von 25 fl. zu zahlen. Dagegen soll Anna Geylingen auf die Forsthube zu Hösbach verzichten, sonst fallen die 1700 fl. an die Erben. Lorentz von Schwalbach zwei Töchtern schreibt er 1500 fl., nämlich 1000 auf den Grafen von Löwenstein, 200 auf Hamman von Rudigkheym, 200 auf Balthasar Weysen und 100 auf Caspar von Buches. Georg und Beatrix von Nippenburgk verschreibt er je 300 fl. auf Hans Gans von Otzberg; der Beatrix Tochter, Gattin des Georg von Fechenbach, 300 auf denselben; dem Philips Gans, Sohn des Diether Gans, 500 fl. auf Georg zu Rodenstein; dem Dither Gans, seinem (des Testanten) Vetter, 1/2 der Wiesen auf der Seumer; Anna, seiner (Testanten) Schwester eine Jahresrente von 20 fl. und ein Fuder Wein, durch den Erben auszuzahlen, das Geld auf Martini, den Wein im Herbst, lebenslänglich, dazu zwei Fuder Wein aus der Fahrhabe. Der Margarete von Nippenburgk, Äbtissin des Klosters Sebach (Seebach, Bad Dürkheim), setzt er eine Jahrespension von 5 fl. aus, auf Martini fällig. Des Hans Gans Bruder Henrich verschreibt er 500 fl. auf Rodenstein; Henrich Schelm 100 fl. auf Hans Caspar von Buches. Zum Universalerben und Testamentvollstrecker ernennt er seinen Vetter Hans Gans von Otzberg zu gleichen Teilen. Widerruf und Änderungen vorbehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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