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Josef Scheller, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Rheinsheim beurkunden eine Gültverschreibung des Georg Schneider und seiner Ehefrau Apollonia über 60 Gulden gegenüber Wilhelm Rehm, Generalkollektor des Bistums Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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