(1) D 1485 (2)~Kläger: Carl Moritz von Donop zu Wöbbel, Reichshofrat, (Bekl.) (3)~Beklagter: Fräulein Margarethe Magdalene von Amsteradt zu Ovelgönne, und Konsorten, nämlich Anna Lucretia von Amstenradt, Witwe von Chalon gen. Gehlen, (Kl.) (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Nikolaus Schmid 1701 ( Subst.: Lic. A. J. Stephani Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Ludwig Pfeiffer 1731 ( Subst.: Dr. Johann Hermann Scheurer (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Die Vorinstanz hatte den Appellanten zur Begleichung einer Restschuld von 1280 Rtlr. aus einem Vergleich von 1723, in dem er sich verpflichtet hatte, der Appellatin 1680 Rtlr. zu bezahlen, von denen bisher 400 Rtlr. bezahlt waren, verurteilt. Der Appellant wendet ein, er habe nach Abschluß des Vergleichs Quittungen gefunden, die belegten, daß die ganze Schuld bereits zurückgezahlt worden sei. Er sieht sich durch die Aufforderung zur (erneuten) Zahlung doppelt belastet und macht Gegenforderungen gegen die Appellatin für zuviel entrichtete Zinsen geltend. Die Vorinstanz hatte seine Gegenforderungen auf ein separates Verfahren verwiesen. Er fordert Aufhebung des Vergleiches und Restitutio in integrum zum Stand vor Abschluß des Vertrages, da er bei einer Gültigerklärung des Vergleichs übermäßig beeinträchtigt werde (laessio ultra dimidium). Die Appellatinnen berufen sich auf den Vergleich und fordern dessen Erfüllung. Sie erklären, ein Vertrag zwischen den Betroffenen habe die gleiche Rechtskraft wie ein Urteilsspruch, mit dem eine Schuld festgestellt werde. Beide seien, einmal rechtskräftig geworden, nicht mehr aufhebbar. Sie bezweifeln Gültigkeit und Rechtskraft der vorgelegten Quittungen. (6)~Instanzen: 1. Lipp. Kanzlei zu Detmold mit Rat der Juristenfakultät der Universität Kiel 1729 - 1730 ( 2. RKG ? - ? (1659 - 1732) (7)~Beweismittel: Acta priora (Bd. 2). Botenlohnschein (Bd. 1 Bl. 10). Quittungen, 1681 - 1688 (Bd. 1 Bl. 23 - 24). (Original-)Quittungen, 1681 - 1688 (Bd. 1 Bl. 59 - 65). Vergleich, den Goswin Felix von Amstenradt für seinen Schwiegervater Hans Christian von Donop mit Arndt Ludwig von Haxthausen, braunschweig-lüneburgischer Stall- und Futtermeister, schließt, 1659, Abschrift (Bd. 1 Bl. 24- 25), Original (Bd. 1 Bl. 66). (8)~Beschreibung: 2 Bde., 4,5 cm; Bd. 1: 2 cm, 71 Bl., lose; kein Protokoll, 27 unquadrangulierte Aktenstücke prod. zwischen 27. August 1731 und 5. November 1732; Bd. 2: 2,5 cm, Bl. 70 - 197, geb. Lit.: vgl. L 82 Nr. 154.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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