Johann Georg Roll, Schwäbisch Haller Untertan zu Hopfach, verkauft um 2.100 fl rh sein 1756 von Hans Jerg Weber erworbenes und seither ruhig besessenes, der Pfarrei Tüngental gültbares Bauerngütlein, bestehend aus Haus, Scheune, Gemeinde- und Hofrecht, Äckern, Gärten, Wiesen und Gehölzen in Dorf und Feld, samt Tieren, Saatgut, Gerätschaften und sonstigem Zubehör an den von Bühlerzimmern gebürtigen Johann Georg Feuchter. Der Käufer erklärt sich einverstanden, die auf dem Hof lastenden erheblichen Passivkapitalien von rund 1.520 fl entweder abzulösen oder ab Inkrafttreten des Kaufvertrags zu verzinsen. Vom verbleibenden Rest wird er dem Verkäufer auf künftige Pfingsten 380 fl bar bezahlen, die dann noch verbleibenden 200 fl in acht Jahresraten zu jeweils 25 fl, beginnend 1768 und endend 1775, entrichten. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Gut dem Verkäufer zu Unterpfand verschrieben. Es folgen weitere Vertragsklauseln, die den Käufer Feuchter zur Lieferung von Lebensmitteln an den Verkäufer Roll sowie zur Zahlung eines Leibgedinges an den Voreigentümer Weber und zur Respektierung von dessen Wohnrecht auf dem Bauerngut verpflichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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