Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Meister Konrad Bensheim, Lizentiat der Rechte und Dekan der Liebfrauenkirche [St. Maria ad Gradus] zu Mainz, bis auf Widerruf zu seinem Prokurator und Diener angenommen hat. Konrad soll als Prokurator den Angehörigen des Pfalzgrafen in der Stadt Mainz bei allen Angelegenheiten Hilfe und Rat zukommen lassen. Dagegen hat Kurfürst Friedrich ihn in seinen Schirm genommen hat und versichert, ihn zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Konrad der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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