Friedrich III., Balthasar und Wilhelm I., Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, belehnen Armknecht von Körbitz (Kurbicz) einerseits sowie Ruschel (Ruczelonem) und Johann von Körbitz andererseits zu gesamter Hand mit ihren jeweiligen Gütern [vgl. Bl. 136b/5, dieselbe Sache mit anderem Datum].

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Sächsisches Staatsarchiv
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