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Jan von Wartenberg, Herr zu Blankenstein [Burg Blansko, Tschechien] erklärt gemäß dem Schiedsspruch des Jan (Jhan) von Smirice (Smyritz) auf Raudnitz [heute Roudnice nad Labem, Tschechien] zwischen Kurfürst Friedrich II. und Herzog Wilhelm III. von Sachsen sowie Bischof Johann von Meißen einerseits und ihm und seinen Vettern von Wartenberg, Herren zu Tetschen [heute Decín, Tschechien] die ihn betreffenden Verschreibungen zwischen denen von Sachsen und von Wartenberg für unkräftig.

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Sächsisches Staatsarchiv
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