Urkunde vom 10. März 1653 .- Kaiser Franz Ferdinand III. erteilt dem Nürnberger Bürger Johann Georg Gruber das Privileg der alleinigen Herstellung und Verbreitung des Irnsinger oder Nürnbergischen Pflasters, dessen Herstellungsrezept der Nürnberger Bürger Simon Irnsinger erfunden und kurz vor seinem Tode dem Johann Georg Gruber mitgeteilt hat. Die unbefugte Herstellung, Verbreitung oder Verfälschung des Pflasters wird bei Strafe von 12 Mark lötigen Goldes verboten.
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Urkunde vom 10. März 1653 .- Kaiser Franz Ferdinand III. erteilt dem Nürnberger Bürger Johann Georg Gruber das Privileg der alleinigen Herstellung und Verbreitung des Irnsinger oder Nürnbergischen Pflasters, dessen Herstellungsrezept der Nürnberger Bürger Simon Irnsinger erfunden und kurz vor seinem Tode dem Johann Georg Gruber mitgeteilt hat. Die unbefugte Herstellung, Verbreitung oder Verfälschung des Pflasters wird bei Strafe von 12 Mark lötigen Goldes verboten.
E 9/576 Nr. 1
E 9/576 Apotheke zum Goldenen Stern/Bindergass- Apotheke
Apotheke zum Goldenen Stern/Bindergass- Apotheke
10.03.1653
Umfang/Beschreibung: Pergament, 69,5 x 48 cm; das einer Schnur aufgehängte Siegel fehlt
Archivale
Franz Ferdinand III (Kaiser)
Gruber, Johann Georg
Irnsinger, Simon
Urkunde
Irnsinger Pflaster
Pflaster
Nürnbergisches Pflaster
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:01 MESZ
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