Urkunde vom 10. März 1653 .- Kaiser Franz Ferdinand III. erteilt dem Nürnberger Bürger Johann Georg Gruber das Privileg der alleinigen Herstellung und Verbreitung des Irnsinger oder Nürnbergischen Pflasters, dessen Herstellungsrezept der Nürnberger Bürger Simon Irnsinger erfunden und kurz vor seinem Tode dem Johann Georg Gruber mitgeteilt hat. Die unbefugte Herstellung, Verbreitung oder Verfälschung des Pflasters wird bei Strafe von 12 Mark lötigen Goldes verboten.

Vollständigen Titel anzeigen
Stadtarchiv Nürnberg
Objekt beim Datenpartner