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Hans Veldlin und seine Frau Mechtild Sprengin versprechen den Klosterfrauen, der Äbtissin und dem Kv. zu H., daß Mechtild als Eigene des Kl. weder Leib noch Gut entfremden wird und leisten einen Eid, ihr Versprechen zu halten bei Strafe von 40 lb h.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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