Michael Strelin, wohnhaft zu Hohengehren, aus dem Lande geflohen, nachdem er von einem Forstknecht auf der Schlichten mit einer geladenen Zielbüchse und aufgestecktem Zundel angetroffen und von demselben angeschossen und verwundet worden war, jedoch auf seine Bitte unter folgenden Bedingungen begnadigt und wieder zu Weib und Kindern eingelassen, künftig sich jeder Art von Waidwerk zu enthalten, keine Büchse mehr zu tragen weder zu einer Zielstatt noch sonst, sondern vielmehr auf die herzoglichen Forsten und Wildfuhren ein Aufsehen zu haben und jeden unverzüglich dem Forstmeister oder den Amtleuten anzuzeigen, der darin irgend welches Waidwerk ausübt, nimmt diese Bedingungen an und schwört U.