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Martin Hohenecker, Verweser der Hauptmannschaft zu Salzburg, bestätigt von Gerichts wegen, dass Lienhart der Nater von Hallein vor dem Hofrecht gegen Konrad und Hayndl die Wiertelsün sowie gegen Konrad den Ebner, alle gesessen zu Großarl und Hintersassen von St. Zeno, Klage erhoben hatte wegen etlicher Schäden an einem Wald, den er von Hans von Freuntsperg zu Lehen trägt. Nach der Befragung von Zeugen und der Einsicht von Anlaitbüchern kommt das Gericht zu dem Ergebnis, die Klage als unzulässig abzuweisen, da die drei Beklagten ihre Nutzungsrechte im Wald hinlänglich nachweisen konnten, worüber Peter dem Kübler, Chorherrn und Hallinger von St. Zeno, auf seine Bitten hin ein Gerichtbrief ausgestellt wird;. S: Martin Hohenecker, Verweser der Hauptmannschaft Salzburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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