Abt Eucharius, das Kapitel und der Konvent des Benediktinerstifts zu Klingenmünster unterrichten Schultheißen, Gerichte und die Gemeinden zu Schwegenheim (Swechen-), Lingenfeld (Lengenfelt), Heuchelheim (Huchelnheim), Appenhofen (Apenhoven), Oberhochstadt (Oberhohenstat) und Bornheim, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz vom Kloster die ochsensteinischen Teile an den Dörfern, die dem Kloster vor Jahren um 3.000 Gulden versetzt worden waren, gelöst und zu seinen Händen genommen hat. Die daraufliegende Gülte von 150 Gulden hat der Pfalzgraf mit 3.000 Gulden abgelöst. Die Aussteller befehlen den Leuten der genannten Dörfer, dem Pfalzgrafen für seinen Teil zu huldigen und aufzuwarten, und sagen sie ihrer Eide und Gelübde dem Kloster Klingenmünster gegenüber ledig, sobald dies getan ist. Eucharius kündigt das Abteisiegel, Kapitel und Konvent kündigen das Kapitelsiegel an.
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Abt Eucharius, das Kapitel und der Konvent des Benediktinerstifts zu Klingenmünster unterrichten Schultheißen, Gerichte und die Gemeinden zu Schwegenheim (Swechen-), Lingenfeld (Lengenfelt), Heuchelheim (Huchelnheim), Appenhofen (Apenhoven), Oberhochstadt (Oberhohenstat) und Bornheim, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz vom Kloster die ochsensteinischen Teile an den Dörfern, die dem Kloster vor Jahren um 3.000 Gulden versetzt worden waren, gelöst und zu seinen Händen genommen hat. Die daraufliegende Gülte von 150 Gulden hat der Pfalzgraf mit 3.000 Gulden abgelöst. Die Aussteller befehlen den Leuten der genannten Dörfer, dem Pfalzgrafen für seinen Teil zu huldigen und aufzuwarten, und sagen sie ihrer Eide und Gelübde dem Kloster Klingenmünster gegenüber ledig, sobald dies getan ist. Eucharius kündigt das Abteisiegel, Kapitel und Konvent kündigen das Kapitelsiegel an.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 78
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1489 Januar 23 (uff fritag nach Vincency)
fol. 89r-89v [alt: 38r-38v]
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Abt Eucharius von Klingenmünster (Abteisiegel); Kapitel und Konvent zu Klingenmünster (Kapitelsiegel)
Siegler: Abt Eucharius von Klingenmünster (Abteisiegel); Kapitel und Konvent zu Klingenmünster (Kapitelsiegel)
Kopfregest: "Wie der abt zu Clingenmonster den von Swechenheim Lengenfelt Huchelnheim et cetera gebut unserm gnedigen hern pfaltzgraven zu hulden".
Ochsenstein, Familie
Appenhofen : Billigheim-Ingenheim SÜW
Bornheim SÜW
Heuchelheim : Heuchelheim-Klingen SÜW
Lingenfeld GER
Oberhochstadt : Hochstadt SÜW
Schwegenheim GER
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:05 MESZ
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