Badisches Justizministerium (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 234
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Justiz >> Badisches Justizministerium
[1715] 1803-1945 [1978]
Überlieferungsgeschichte
Das 1807 geschaffene Justizdepartement wurde 1808/09 zum Justizministerium aufgewertet, jedoch schon 1819 wieder abgeschafft. Seine Aufgaben nahmen zunächst das Innenministerium und das Oberhofgericht, dann aber hauptsächlich die im Staatsministerium eingerichtete Justizsektion wahr. Doch bereits 1825 erstand das Justizministerium neu. In den Jahren 1871-1876 betreute es zusätzlich die Auswärtigen Angelegenheiten, 1871-1881 die Angelegenheiten des Großherzoglichen Hauses und 1881-1911 die Bereiche Kultus und Unterricht, Wissenschaft und Kunst. Im Jahre 1911 wurden - wie schon einmal 1871 - die Ressorts Großherzogliches Haus, Justiz und Auswärtiges zusammengelegt, doch sollte die neue badische Verfassung 1919 das Justizministerium wieder auf seine eigentlichen Kernbereiche reduzieren. 1933 wurden die beiden Ministerien der Justiz und des Kultus und Unterrichts erneut zu einem vereinigt. Im Rahmen der nationalsozialistischen Gleichschaltung gingen seine Kompetenzen 1934 auf das Reichsjustizministerium über.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält neben den Akten des Justizministeriums selbst auch Unterlagen des Justizprüfungsamtes, der beiden beim Innenministerium angesiedelten evangelischen und katholischen Kirchensektionen (ab 1843 Oberkirchenräte) sowie der Ausgleichskommission für die rheinpfälzische Kirchengüterteilung.
Überlieferungsgeschichte: Das 1807 geschaffene Justizdepartement wurde 1808/09 zum Justizministerium aufgewertet, jedoch schon 1819 wieder abgeschafft. Seine Aufgaben nahmen zunächst das Innenministerium und das Oberhofgericht, dann aber hauptsächlich die im Staatsministerium eingerichtete Justizsektion wahr. Doch bereits 1825 erstand das Justizministerium neu. In den Jahren 1871-1876 betreute es zusätzlich die Auswärtigen Angelegenheiten, 1871-1881 die Angelegenheiten des Großherzoglichen Hauses und 1881-1911 die Bereiche Kultus und Unterricht, Wissenschaft und Kunst. Im Jahre 1911 wurden - wie schon einmal 1871 - die Ressorts Großherzogliches Haus, Justiz und Auswärtiges zusammengelegt, doch sollte die neue badische Verfassung 1919 das Justizministerium wieder auf seine eigentlichen Kernbereiche reduzieren. 1933 wurden die beiden Ministerien der Justiz und des Kultus und Unterrichts erneut zu einem vereinigt. Im Rahmen der nationalsozialistischen Gleichschaltung gingen seine Kompetenzen 1934 auf das Reichsjustizministerium über.
Bearbeitung: Die bisherige Zettelkartei wurde mit Unterstützung der DFG 2012 digitalisiert. Dabei wurden die Titelaufnahmen überprüft, ggf. ergänzt und neu geordnet. Das alte Bandrepertorium für die Personal- und Prüfungsakten (1999) wurde in das Findmittel eingearbeitet.
Inhalt: Der Bestand enthält neben den Akten des Justizministeriums selbst auch Unterlagen des Justizprüfungsamtes, der beiden beim Innenministerium angesiedelten evangelischen und katholischen Kirchensektionen (ab 1843 Oberkirchenräte) sowie der Ausgleichskommission für die rheinpfälzische Kirchengüterteilung.
Das 1807 geschaffene Justizdepartement wurde 1808/09 zum Justizministerium aufgewertet, jedoch schon 1819 wieder abgeschafft. Seine Aufgaben nahmen zunächst das Innenministerium und das Oberhofgericht, dann aber hauptsächlich die im Staatsministerium eingerichtete Justizsektion wahr. Doch bereits 1825 erstand das Justizministerium neu. In den Jahren 1871-1876 betreute es zusätzlich die Auswärtigen Angelegenheiten, 1871-1881 die Angelegenheiten des Großherzoglichen Hauses und 1881-1911 die Bereiche Kultus und Unterricht, Wissenschaft und Kunst. Im Jahre 1911 wurden - wie schon einmal 1871 - die Ressorts Großherzogliches Haus, Justiz und Auswärtiges zusammengelegt, doch sollte die neue badische Verfassung 1919 das Justizministerium wieder auf seine eigentlichen Kernbereiche reduzieren. 1933 wurden die beiden Ministerien der Justiz und des Kultus und Unterrichts erneut zu einem vereinigt. Im Rahmen der nationalsozialistischen Gleichschaltung gingen seine Kompetenzen 1934 auf das Reichsjustizministerium über.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält neben den Akten des Justizministeriums selbst auch Unterlagen des Justizprüfungsamtes, der beiden beim Innenministerium angesiedelten evangelischen und katholischen Kirchensektionen (ab 1843 Oberkirchenräte) sowie der Ausgleichskommission für die rheinpfälzische Kirchengüterteilung.
Überlieferungsgeschichte: Das 1807 geschaffene Justizdepartement wurde 1808/09 zum Justizministerium aufgewertet, jedoch schon 1819 wieder abgeschafft. Seine Aufgaben nahmen zunächst das Innenministerium und das Oberhofgericht, dann aber hauptsächlich die im Staatsministerium eingerichtete Justizsektion wahr. Doch bereits 1825 erstand das Justizministerium neu. In den Jahren 1871-1876 betreute es zusätzlich die Auswärtigen Angelegenheiten, 1871-1881 die Angelegenheiten des Großherzoglichen Hauses und 1881-1911 die Bereiche Kultus und Unterricht, Wissenschaft und Kunst. Im Jahre 1911 wurden - wie schon einmal 1871 - die Ressorts Großherzogliches Haus, Justiz und Auswärtiges zusammengelegt, doch sollte die neue badische Verfassung 1919 das Justizministerium wieder auf seine eigentlichen Kernbereiche reduzieren. 1933 wurden die beiden Ministerien der Justiz und des Kultus und Unterrichts erneut zu einem vereinigt. Im Rahmen der nationalsozialistischen Gleichschaltung gingen seine Kompetenzen 1934 auf das Reichsjustizministerium über.
Bearbeitung: Die bisherige Zettelkartei wurde mit Unterstützung der DFG 2012 digitalisiert. Dabei wurden die Titelaufnahmen überprüft, ggf. ergänzt und neu geordnet. Das alte Bandrepertorium für die Personal- und Prüfungsakten (1999) wurde in das Findmittel eingearbeitet.
Inhalt: Der Bestand enthält neben den Akten des Justizministeriums selbst auch Unterlagen des Justizprüfungsamtes, der beiden beim Innenministerium angesiedelten evangelischen und katholischen Kirchensektionen (ab 1843 Oberkirchenräte) sowie der Ausgleichskommission für die rheinpfälzische Kirchengüterteilung.
Bestand
Karlsruhe KA; Ministerium der Justiz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ