Anzeige des gemeinschaftlichen Zollnachgehers Müller dahier, daß von Seiten Kurmainz den Schiffleuten jedesmal zu gut gekomnmene 1/3 Nachlaß an die verzollenden Waren aufgehoben worden sei und daß sie nunmehr statt 2/3 dermalen 3/3 aktiv ganz verzollen müssen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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