Albrecht, Probst und Herr zu Ellwangen (Elwangen) übereignet mit Zustimmung von Herrn Georg, Dekan, und des ganzen Kapitels des Stifts Ellwangen Herrn Wilhelm von Alfingen zu Hohenalfingen (von ahelfing von hohen ahelfing) auf dessen Bitte hin dessen Anteil an mehreren Gütern mit allen Zugehörden, Rechten und Einkünften, dabei handelt es sich um die Hälfte an Höfen zu Mohrenstetten (morstetten) und Schönberg (Schönnberg) und um Rechte zu Westerhofen (Westhausen); des weiteren wird vereinbart, daß der bereits erwähnte Wilhelm von Alfingen-Hohenalfingen dem A. dafür mehrere Güter überträgt und von diesem wieder zu Lehen empfängt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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