Kaiser Rudolf II. teilt Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm mit, dass Eglof von Riedheim [Gde. Holzheim/Lkr. Donau-Ries] zu Remshart [Gde. Rettenbach/Lkr. Günzburg], Kaltenburg [Ruine bei Hürben Stadt Giengen a. d. Brenz/Lkr. Heidenheim], Stetten [ob Lontal Stadt Niederstotzingen/Lkr. Heidenheim] und Harthausen [Gde. Rettenbach/Lkr. Günzburg] vor dem Reichskammergericht Klage gegen sie wegen unbefugter Eingriffe in sein althergebrachtes Jagdrecht von der Burg Kaltenburg aus erhoben hat. Außerdem habe der ulmische Überreiter in Langenau [Alb-Donau-Kreis] den Vogt des Eglof von Riedheim in Bissingen [ob Lontal Stadt Herbrechtingen/Lkr. Heidenheim] Vogler zwischen Langenau und Öllingen [Alb-Donau-Kreis] festgenommen und in Albeck [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] inhaftiert sowie des öfteren die Diener des Eglof von Riedheim bei der Ausübung der Jagd bedroht und ihnen Jagdgerät gepfändet. Der Kaiser befiehlt Bürgermeister und Rat unter Androhung einer Strafe von 5 Mark lötigem Gold, den Vogt des Eglof von Riedheim unverzüglich gegen Leistung einer Urfehde und ohne jegliche Zahlungen freizulassen und sich 27 Tage nach Übergabe dieses Mandats vor dem Kammergericht wegen der Klagen des von Riedheim zu verantworten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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