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Das Schöffengericht Dreiborn beurkundet den vom Herrn zu Dreiborn zufolge der Beschwerde der Pferdebesitzer der Herrschaft über drückende Dienste gewährten Erlaß der Pferds-Kurmut gegen eine jährliche Gebühr von 40 Albus pro Pferd. Ausf. Papier 3 Lacksiegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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