Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass Heinrich Martin [d. J.] und seine Ehefrau Ursula die neue Behausung zu Heidelberg oben am Burgweg bei der neuen Kanzlei mitsamt Garten und Brunnenfluss sowie das untere Häuslein mit Garten und Zubehör erblich erworben haben. Die neue Behausung soll zins- und bedefrei sein, während vom unteren Häuslein der althergebrachte Zins gegeben werden soll. Der Aussteller behält sich das Vorkaufsrecht an der Behausung mit Zubehör für die Summe von 425 Gulden vor. Für dieselbe Summe haben Heinrich Martin und seine Ehefrau die Güter vom Meister und Lizenziaten Peter Brechtel, der sie auf Weisung des Pfalzgrafen bebaut und innegehabt hatte, mit dessen Bewilligung gekauft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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