Bestand Ingelfingen I (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GemA Ing 6
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Kommunalarchive im Hohenlohekreis >> Stadt- und Gemeindearchive >> Stadtarchiv Ingelfingen >> Teilorte
1485-1952
Inhalt und Bewertung
Ingelfingen, eine Gründung der frühesten fränkischen Siedlungszeit, wurde 1080 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort gehörte ursprünglich zu den Besitzungen der in Wülfingen (Forchtenberg) sitzenden Kochergrafen. Schon früh erhielt das Kloster Komburg und später auch weitere geistliche Institutionen wie die Klöster und Stifte von Anhausen, Frauenzimmern, Gnadental, Möckmühl, Öhringen und Schöntal Besitzungen in Ingelfingen. Ortsherren waren im 13. Jahrhundert die Herren von Krautheim. Von diesen kam Ingelfingen Ende des 13. Jahrhunderts an das Haus Hohenlohe, das hier den Sitz eines eigenen Amtsbezirks einrichtete.
Die Stadtgemeinde Ingelfingen unterstand in allen Fragen der Verwaltung dem Landesherrn und dessen Beamten, insbesondere dem herrschaftlichen Keller, und besaß dementsprechend kaum Spielraum für eigenständiges Handeln. Das städtische Gericht übte unter dem Vorsitz des Kellers die niedere Gerichtsbarkeit aus und regelte weitere innerdörfliche Angelegenheiten. Als führender städtischer Funktionsträger amtierte ein Bürgermeister.
Die wesentlichen landesherrlichen Rechte befanden sich im Laufe von fünf Jahrhunderten in Händen mehrerer hohenlohischer Linien. Bei einer Teilung des Hauses Hohenlohe-Langenburg 1701 bildete sich eine neue Linie Hohenlohe-Ingelfingen mit den Ämtern Ingelfingen und Schrozberg; Ingelfingen wurde Residenzstadt. Nach der Mediatisierung 1806 ließ die württembergische Verwaltung zunächst das Amt Ingelfingen als Patrimonialamt bestehen. Von 1809-1811 war Ingelfingen Sitz eines Oberamtes. 1811 wurde Ingelfingen Teil des Oberamtes Künzelsau, das 1934/38 im Landkreis Künzelsau aufging.
1819 entstand der Gemeindeverband Ingelfingen, der im Gemeindebezirk und später in der Gesamtgemeinde Ingelfingen seine Fortsetzung fand. Zu diesem gehörten zunächst: Stadt Ingelfingen, Criesbach, Bobachshof, Bühlhof, Kocherstein, Lipfersberg, Rodachshof und Scheurachshof. Später schieden Criesbach (1836) und Rodachshof (1859) aus. 1972/73 wurden die Nachbarorte Criesbach, Diebach, Dörrenzimmern, Weldingsfelden, Hermuthausen und Eberstal eingemeindet.
Gliederung: 1. Urkunden; 2. Akten; 3. Bände; 4. Rechnungen.
Ingelfingen, Ort der frühesten fränkischen Siedlungszeit, 1080 zum erstenmal urkundlich erwähnt, gehörte ursprünglich zu den Besitzungen der in Wülfingen (Forchtenberg) sitzenden Kochergrafen. Schon früh erhielt das Kloster Komburg und später auch weitere geistliche Institutionen wie die Klöster und Stifte von Anhausen, Frauenzimmern, Gnadental, Möckmühl, Öhringen und Schöntal Besitzungen in Ingelfingen. Ortsherren waren im 13. Jahrhundert die Herren von Krautheim. Von diesen kam der Ort Ende des 13. Jahrhunderts in den Besitz des Hauses Hohenlohe. Im ältesten hohenlohischen Gültbuch von 1357 werden in "der Stat Ingelfingen" 63 Zinspflichtige erwähnt. Schon früh wurde Ingelfingen Sitz eines hohenlohischen Amtes. Die Stadtgemeinde Ingelfingen war keine selbständig handelnde Körperschaft. In allen Fragen der Verwaltung waren der Landesherr und seine Beamten maßgebend. Die Geschicke der Stadt und des Amtes lagen in den Händen des Herrschaftlichen "Kellers". Ihm stand das Gericht oder Rat zur Seite, an dessen Spitze der ehrenamtliche Bürgermeister stand. Das städtische Gericht das unter dem Vorsitz des Kellers tagte, übte die niedere Gerichtsbarkeit aus und regelte auch andere städtische Angelegenheiten. Die wesentlichen landesherrlichen Rechte besaßen im Laufe von 5 Jahrhunderten verschiedene hohenlohische Linien. Bei der Landesteilung von 1553 fiel das Amt Ingelfingen an Neuenstein. Bei der Teilung des Neuensteiner Anteils, 1610, fiel das Amt an Hohenlohe Langenburg. Bei der weiteren Teilung von Hohenlohe-Langenburg, 1701, bildete sich eine Linie Hohenlohe-Ingelfingen mit den Ämtern Ingelfingen und Schrozberg. Ingelfingen wurde Residenzstadt. Nach der Mediatisierung (1806) ließ die württembergische Verwaltung zunächst das Amt Ingelfingen als Patrimonialamt bestehen. Von 1809-1811 war Ingelfingen Sitz eines Oberamtes. 1811 wurde Ingelfingen Teil des Oberamtes und nach 1934/38 des Landkreises Künzelsau. 1819 entstand der Gemeindeverband Ingelfingen, der im Gemeindebezirk und später in der Gesamtgemeinde seine Fortsetzung fand. Zu diesem gehörten: Stadt Ingelfingen, Criesbach, Bobachshof, Bühlhof, Kocherstein, Lipfersberg, Rodachshof und Scheurachshof. Später schieden Criesbach (1836) und Rodachshof (1859) aus. Das Ingelfinger Stadtarchiv, Bestand Ingelfingen I, umfasst Schriftgut der städtischen Verwaltung und des ehemaligen hohenlohischen Amtes von 1485-1952. Die erste uns bekannte Aufnahme des Ingelfinger Archivgutes erfolgte im Jahre 1675. Der damalige Stadtschreiber Georg Christoph Salvelder esrtellte ein "Protokollum über alle Acta und Schriften wie selbe in gewisse Fasciculos eingeteilt und auf dem Rathaus zu Ingelfingen vewahrt werden". Die IX Faszikeln mit vielen Unterteilungen wurden in Behältern und Schubladen aufbewahrt. Diese Gliederung wurde bis 1792 fortgeführt und nachdem die Registratur "in ziemliche Unordnung geraten", wurde ein neues Repertorium erstellt. Protokoll-, Rechts- und Rechnungsbücher, verschiedene Ordnungen wurden in Archiv-Behälter in verschiedenen Räumen des Rathauses untergebracht. Der größte Teil des Schriftgutes, Urkunden und Akten wurde nach Sachbetreffen auf 11 Schubladen, mit "außen rubricierten Schilden", eines großen Wandbehälters, verteilt. Der Inhalt jeder der von I - XI signierten Schubladen, war in Faszikel von 1 ff gegliedert. Das 1819 erneuerte Repertorium ist uns nicht erhalten geblieben. Auf Anordnung des Oberamtes Künzelsau wurde 1843 der Verwaltungsaktuar Meyer von Dörzbach vom Ingelfinger Stadtrat beauftragt, sämtliche in der Registratur vorhandenen Akten zu überprüfen, "die entbehrlichen zu vertilgen" und die brauchbaren systematisch zu orden. Es ist nicht feststellbar was vernichtet worden ist, es dürfte aber nur ein sehr geriniger Teil gewesen sein. Die gesamten "brauchbaren" Archivalien wurden nach Sachbetreffen gegliedert und auf 4 Kästen verteilt, die wieder in Fächer und Faszikel unterteilt waren. Die Faszikel sind in ein alphabetisch geordnetes Sachregister eingetragen worden, mit Angabe der Lokaturen (Kasten, Fach, Faszikel). 1892 wurde das gesamte Schriftgut neu geordnet und in einem "Repertorium über die Gemeinderegistratur" des Kohlhammer-Verlags erfasst, wobei die Gliederung Kasten, Fach, Faszikel beibehalten wurde. 1919 wurden die neueren Akten getrennt in einer laufenden Verwaltungsregistratur gelagert und in einem gesonderten Repertorium geführt. 1928, gelegentlich einer Neuordnung der Registratur, wurden der größte Teil der älteren Archivalien auf der Bühne in 4 Kästen untergebracht. Nach 1935 wurde die laufende Schriftgutablage auf den Flattich'schen Aktenplan umgestellt. 1966 wurde ein Teil der Archivalien bis 1945 von der Bühne des Rathauses in einen gesicherten Raum umgelagert, geordnet und ein Verzeichnis erstellt. Hierbei wurden die Gemeinderechnungen, Inventuren und Teilungen, Pflegschaftsakten und 3 lfdm, nach Flattich geordnete Akten, nicht erfasst. Das gesamte Schriftgut bis 1945 ist neu geordnet und verzeichnet und wird als Bestand I des Stadtarchivs im 3. OG des Rathauses untgergebracht. Das Schriftgut von 1945-1973 liegt noch in einer Altregistratur und soll geordnet und verzeichnet als Bestand II im Stadtarchiv untergebracht werden. Das Stadtarchiv soll auch die Archivbestände der Teilorte aufnehmen. Bei den Verzeichnungsarbeiten des Ingelfinger Stadtarchivs, Bestand I, werden, wie bei Kommunalarchiven üblich, die Archivalien nach ihrer äußeren Form, das heißt nach Urkunden, Akten und Bänden getrennt. Außerdem wurde eine weitere Gruppe für die Rechnungen gebildet, weil sich diese dem Inhalt nach wesentlich von dem übrigen Schriftgut unterscheiden. Die Archivaliengruppen sind mit Buchstaben U=Urkunden, A=Akten, B=Bände und R=Rechnungen gekennzeichnet und auch getrennt im Repertorium erfasst. Bei den Urkunden konnten größere Verluste festgestellt werden. Der sogenannte Freiungsbrief von 1431 und ein Martprivilegium von Kaiser Maximilian von 1510 (beide veröffentlicht in der Zeitschrift des Historischen Vereins für das württembergische Franken, Jahregang 1863) und weitere Original-Urkunden, die vor 1940 noch erfasst waren, konnten nicht mehr ermittelt weden. 9 Original-Urkunden hat 1945 ein amerikanischer Offizier dem Archiv entnommen und diese 1988 wieder zurückgebracht. Der größte Teil der Urkunden wurde 1966 vom Kreisarchivar J. Rauser in den "Hohenlohischen Historischen Hefte" Nr. 11/1966 veröffentlicht. Eine 1966 noch erfasste Urkunde von 1490 konnte nicht mehr ermittelt werden. Die Urkunden wurden chronologisch gelegt und durchnumeriert. Die Akten (1498-1945) wurden in 898 Büschel gegliedert und nach den Richtlinien der Württembergischen Archivdirektion von 1952 geordnet, da eine Rekonstruktion älterer Ordnungsansätze nicht sinnvoll erschien. Bei den Verzeichnungsarbeiten der Akten musste wegen Zeitmangel auf eine ausführliche Inhaltswiedergabe und auf entsprechende Darinvermerke verzichtet werden. Die Bände wurde nach den gleichen Richtlinien geordnet und verzeichnet und umfassen 382 Nummern [Nachtrag: 394 Nummern]. Die Rechnungen, wahre Chroniken örtlichen Geschehens, haben in den letzten 50 Jahren ernste Verluste erlitten. In älteren Archivverzeichnissen (1928) sind Bürgermeisterrechnungen beginnend mit dem Rechnungsjahr 1630/31 erfasst. Heute setzen sie erst 1802 ein und sind unvollständig bis 1833; von da an aber lückenlos. Die aussagekräftigen Beilagen wurden mit den Rechnungsbüchern chronologisch geordnet und verzeichnet. Die Rechnungen umfassen 976 Büschel. Das Stadtarchiv Ingelfingen, Bestand I, umfasst 124 lfdm und 2282 Einheiten Urkunden, Akten, Bände und Rechnungen aus der Zeit 1485-1952 und gehört zu den wichtigsten Kommunalarchiven unseres Landkreises. Ein großer Teil der Archivalien aus dem 16. - 19. Jahrhundert gehen weit über die örtlichen Interessen hinaus, so Gültbücher, Gerichtsakten u. a., die in der Verwaltung des ehemaligen Hohenloher Amtes Ingelfingen entstanden sind. Eine besondere Beachtung verdient ein "Repertorium über alte Akten" (B 115), eine Inhaltswiedergabe von chronologisch geordneten Akten von 1550-1698, das Hohenloher Amt Ingelfingen betreffend, Archivalien die nach 1806 von der fürstlichen Verwaltung in Öhringen kassiert worden sind. Dieses 1805 angefertigte Repertorium ist eine interessante Quelle vor allem für die Zeit des 30-jährigen Krieges. Das Stadtarchiv Ingelfingen gibt umfassend Auskunft über die Entwicklung des Ortes in 500 Jahren. Weiteres Material verwahrt das Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenestein (Urkunden, Lagerbücher, andere Archivalien vor allem im Bestand Gemeinschaftliches Archiv Langenburg u. a.), dann das Staatsarchiv Ludwigsburg, in den Beständen 0A Künzelsau (F 177) und Landkreis Künzelsau (F1 20/10). Bürgermeister Wolfgang Schneider gebührt das Verdienst nach guter Ausstattung von Archivräumen, die umfassende Ordnung und Verzeichnung des Schriftgutes veranlasst zu haben, die der Kreisarchivar in der 2. Hälfte des Jahre 1989 durchführte. Neuenstein, Dezember 1989 Rainer Gross Kreisarchivar
26 U, 1874 Bü, 394 Bde. (124 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ