Papst Lucius [III.] beauftragt die Äbte von Windeberg und [Alta su]periori(1) den Ministerialen Rapoto de Pholingen(2) aufzufordern, innerhalb 20 Tagen nach Eingang des Schreibens die dem Stift St. Johann in Regensburg entzogenen Zehnten zurückzugeben und den Schaden zu ersetzen, widrigenfalls ihn zu exkommunizieren. Rapoto de Pholingen wurde einst in päpstlichem Auftrag durch den Regensburger Bischof dazu verpflichtet, diesen Eid hat er aber gebrochen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv