Gilg Rouser, Kartzhanns, Brüder, Nabennhensin aus Baltmannsweiler, Hans Weber, gen. Masthanns (1), und Jörg Strölin aus Hohengehren, wegen ihrer (im einzelnen beschrieben) im Schorndorfer Forst begangenen Wildfrevel, an denen sich außer ihnen auch Jäcklin, Peter und Gilg Jäck beteiligt haben, schwere Strafe verfallen aus Furcht vor dieser außer Landes geflohen, jedoch auf die Fürbitten ihrer Freunde zu Weib und Kindern eingelassen mit der Auflage, der Herrschaft Abtrag zu leisten, nämlich Gilg Rouser und Kartzhans zusammen 31 fl, Nabennhensin 28 fl, Hans Weber und Jörg Strölin je 27 fl, zusammen 113 fl, schwören U. und geloben, zeitlebens nicht mehr zu jagen, keine Büchse, Armbrust oder Wehr mehr zu tragen, auch alles Wildern, das ihnen bekannt wird, anzuzeigen und sich auf Mahnung wieder im Gefängnis zu stellen, alles bei Strafe des Augenausstechens. Bürgen (300): Jos Pur, Conrad und Michel Weber, Michel Stichinhuff aus Hohengehren, Ciriacus Ofenn aus Baltmannsweiler, Bros aus Reichenbach.