Entscheid des pfalzgräflichen Hofgerichts zwischen Philipp von Seldeneck und den in Großweier sesshaften pfälzischen Leibeigenen, Ersatz ihrer Unkosten beim Rottweiler Hofgericht als eines für sie nicht kompetenten und die Ansprüche des Junkers auf Frohnden betr. das Pfälzer Hofgericht sei nicht kompetent und jeder Teil habe seine Kosten zu tragen

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...