2. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 02/89 des Ministers für Staatssicherheit vom 08.05.1989 über Grundsätze der Organisation von Maßnahmen zur linienspezifischen Sicherstellung des Schutzes der Angehörigen vor den Wirkungen des Einsatzes von Massenvernichtungswaffen sowie vor den Folgen nuklearer Unfälle im MfS (Kernstrahlungs- und Chemischer -KC- Schutz)