Kaiser Friedrich III. erneuert und bestätigt auf Bitten von Äbtissin und Konvent alle Gnaden, Freiheiten, Rechte, Briefe, Privilegien, Handfesten und Gerechtigkeiten, die sie von römischen Kaisern und Königen und anderen Fürsten und Herren haben, nimmt das Kloster mit seinen Leuten und Gütern in des Reiches Schutz und gebietet allgemein und besonders dem Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ulm, das Kloster in seiner Freiheit nicht zu hindern, noch hindern zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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