Bischof Ludolf von Münster vergleicht sich mit dem Abt Hermann von Corvey über ihr gemeinschaftliches Besitzungsrecht in der Burg Landegge (Landecge) und die Einkünfte des dortigen Marktes und der dabei zu erbauenden Stadt, deren Gericht und Münze aber mit der Schifffahrtsabgabe für Seefahrten [die Ems hinunter in die Nordsee] dem Bischof verbleiben sollen. Acta sunt hec anno Domini Mo.CCo.XXXVIIIo.