Amtsgericht Meinersen (nach 1945) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA HA, Nds. 725 Meinersen
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.8 Justiz >> 1.13.8.6 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hildesheim
1862-1976
Enthält: Grundbuchangelegenheiten, Kirchenaustrittserklärungen, Höfesachen
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hildesheim" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g500 ).
Das Amtsgericht Meinersen gehörte zum Sprengel des Landgerichts Hildesheim.
Im Jahr 1879 war als Sprengel des Amtsgerichts Meinersen das Amt Meinersen festgelegt worden (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 511). Das Amtsgericht Meinersen ist mit Wirkung zum 1. April 1959 aufgehoben und sein Bezirk an die Amtsgerichte Peine (Gemeinden Abbensen, Alvesse, Blumenhagen, Dedenhausen, Eddesse, Edemissen, Eickenrode, Eltze, Horst, Mödesse, Oedesse, Ohof, Plockhorst, Rietze, Voigtholz-Ahlemissen, Wehnsen, Wendesse und Wipshausen), Gifhorn (Gemeinden Ahnsen, Bökkelse, Dieckhorst, Flettmar, Höfen, Meinersen, Müden, Päse und Seershausen) sowie Celle (Gemeinden Bröckel, Hohnebostel, Langlingen, Nienhof und Wiedenrode) entsprechend der Landkreis-Zugehörigkeit aufgeteilt worden (Nds. GVBl. 1957, S. 132).
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: Mai 2012
Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 725 Meinersen schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Meinersen vor 1945 (Hann. 172 Meinersen) an.
Bestandsgeschichte: Stand: Mai 2012
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hildesheim" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g500 ).
Das Amtsgericht Meinersen gehörte zum Sprengel des Landgerichts Hildesheim.
Im Jahr 1879 war als Sprengel des Amtsgerichts Meinersen das Amt Meinersen festgelegt worden (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 511). Das Amtsgericht Meinersen ist mit Wirkung zum 1. April 1959 aufgehoben und sein Bezirk an die Amtsgerichte Peine (Gemeinden Abbensen, Alvesse, Blumenhagen, Dedenhausen, Eddesse, Edemissen, Eickenrode, Eltze, Horst, Mödesse, Oedesse, Ohof, Plockhorst, Rietze, Voigtholz-Ahlemissen, Wehnsen, Wendesse und Wipshausen), Gifhorn (Gemeinden Ahnsen, Bökkelse, Dieckhorst, Flettmar, Höfen, Meinersen, Müden, Päse und Seershausen) sowie Celle (Gemeinden Bröckel, Hohnebostel, Langlingen, Nienhof und Wiedenrode) entsprechend der Landkreis-Zugehörigkeit aufgeteilt worden (Nds. GVBl. 1957, S. 132).
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: Mai 2012
Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 725 Meinersen schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Meinersen vor 1945 (Hann. 172 Meinersen) an.
Bestandsgeschichte: Stand: Mai 2012
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
3,2
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ