Boppe Graf von Henneberg und Frau Rychze, seine eheliche Wirtin, erklären, daß sie in der Urkunde für die Grafen Ludwig von Rieneck (Ryennekke) und Rudolf von Wertheim über das Haus Laudenbach (Lutimbach) unter "Anfall" das Gut verstehen, das durch Tod ihrer Mutter und deren Schwester Elsebete von Hohenlohe (Hoenlouch) ledig wird und von Rechts wegen an sie fällt. Dies also ist von dem Verkauf ausgeschlossen.