Katholischer Kirchenrat: Aufgehobene Klöster (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 209
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium des Kirchen- und Schulwesens/Kultministerium >> Kirchenbehörden
1806-1851 (Va ab 1802)
Überlieferungsgeschichte
Zur 'Besorgung und Wahrnehmung der Souveränitätsrechte in Ansehung der Katholischen Kirche', d.h. der Rechte der Staatsgewalt über sie,A wurde durch Organisationsmanifest von 1806 der 'Geistliche Rat' als Staatsbehörde geschaffen und 1816 in 'Katholischer Kirchenrat' umbenannt. Es war zugleich Oberschulbehörde für die katholischen Volksschulen. Nach dem Kirchengesetz von 1924 war der Kirchenrat auf Antrag des Bischofs von Rottenburg durch Verfügung des Staatsministeriums aufzuheben; diese Aufhebung erfolgte durch Verfügung vom 21.3.1934.
Inhalt und Bewertung
Der 1887 an das Haus- und Staatsarchiv Stuttgart übergebene Bestand enthält Akten über die Aufhebung der Klöster in Württemberg im Allgemeinen, u.a. betr. Pensionen, Visitationen, Verzeichnisse von Nonnen, Wahl der Oberinnen, Bestellung von Beichtvätern usw.
Vorwort: Der Bestand E 209, Katholischer Kirchenrat I, Akten betr. aufgehobene Klöster wurde im Jahr 1887 (D. Nr. 2/47, Empfangsbuch S. 230) vom Katholischen Kirchenrat an das Archiv des Innern abgegeben. Die Akten sind gegliedert in die Abschnitte Möchsklöster und Nonnenklöster. Die Titelaufnahmen erfolgten nach dem Übergabeverzeichnis von 1887. Der Teil Mönchsklöster ist unterteilt in 1. Allgemeines 2. Einzelne Orden 3. Pensionäre aufgehobener Klöster. Die Akten enthalten neben den allgemeinen Angelegenheiten der Mendikanten v. a. Unterlagen über die Auflösung von Klöstern und die Versetzung der Insassen in andere noch bestehende Klöster, ihre Umkleidung, Pensionierung und Ableben ehemaliger Mönche. Der Teil Nonnenklöster ist unterteilt in 1. Allgemeines 2. Einzelne Nonnenklöster. Diese Akten enthalten v. a. Unterlagen über die Aufhebung der Klöster und die Versetzung der Insassinnen in andere Klöster, ihre Pensionierung, über Visitationen, Wahl der Oberinnen, Bestellung der Beichtväter und das Ableben der Nonnen. Soweit diese nach der Säkularisierung nicht aus den klösterlichen Verbänden austraten oder in andere noch bestehende Klöster versetzt wurden, erhielten sie in zahlreichen Fällen die Genehmigung, weiterhin in ihrem klösterlichen Verband in den aufgehobenen Klöstern bis zu deren anderweitigen Verwendung zu wohnen, teilweise bis zum Tod der letzten ehemaligen Klosterfrau. Der Bestand enthält folgende Vor- bzw. Fremdprovenienzen, die nicht ausgehoben wurden: 1. Oberlandesregierung Ellwangen, 1. Senat, 1802 - 1806, 2. Katholischer geistlicher Rat, 1805 - 1816, 3. Kameralamt Ellwangen, 1803 - 1837. An das Hauptstaatsarchiv Stuttgart wurden Akten betr. das Frauenkloster Horb von 1784 - 1789 im Umfang von 0,05 lfd. m abgeben. Kassiert wurden nur 2 Schriftstücke mit bedeutungslosem Inhalt. Der Bestand wurde im April 1984 unter Leitung von Unterzeichnetem von dem Archivangestellten Erwin Biemann in die vorliegende Ordnung gebracht und verzeichnet; er umfaßt jetzt die Büschel 1 - 208 im Umfang von 1,8 lfd. m. Ludwigsburg, Juli 1985 Dr. Schmierer
Zur 'Besorgung und Wahrnehmung der Souveränitätsrechte in Ansehung der Katholischen Kirche', d.h. der Rechte der Staatsgewalt über sie,A wurde durch Organisationsmanifest von 1806 der 'Geistliche Rat' als Staatsbehörde geschaffen und 1816 in 'Katholischer Kirchenrat' umbenannt. Es war zugleich Oberschulbehörde für die katholischen Volksschulen. Nach dem Kirchengesetz von 1924 war der Kirchenrat auf Antrag des Bischofs von Rottenburg durch Verfügung des Staatsministeriums aufzuheben; diese Aufhebung erfolgte durch Verfügung vom 21.3.1934.
Inhalt und Bewertung
Der 1887 an das Haus- und Staatsarchiv Stuttgart übergebene Bestand enthält Akten über die Aufhebung der Klöster in Württemberg im Allgemeinen, u.a. betr. Pensionen, Visitationen, Verzeichnisse von Nonnen, Wahl der Oberinnen, Bestellung von Beichtvätern usw.
Vorwort: Der Bestand E 209, Katholischer Kirchenrat I, Akten betr. aufgehobene Klöster wurde im Jahr 1887 (D. Nr. 2/47, Empfangsbuch S. 230) vom Katholischen Kirchenrat an das Archiv des Innern abgegeben. Die Akten sind gegliedert in die Abschnitte Möchsklöster und Nonnenklöster. Die Titelaufnahmen erfolgten nach dem Übergabeverzeichnis von 1887. Der Teil Mönchsklöster ist unterteilt in 1. Allgemeines 2. Einzelne Orden 3. Pensionäre aufgehobener Klöster. Die Akten enthalten neben den allgemeinen Angelegenheiten der Mendikanten v. a. Unterlagen über die Auflösung von Klöstern und die Versetzung der Insassen in andere noch bestehende Klöster, ihre Umkleidung, Pensionierung und Ableben ehemaliger Mönche. Der Teil Nonnenklöster ist unterteilt in 1. Allgemeines 2. Einzelne Nonnenklöster. Diese Akten enthalten v. a. Unterlagen über die Aufhebung der Klöster und die Versetzung der Insassinnen in andere Klöster, ihre Pensionierung, über Visitationen, Wahl der Oberinnen, Bestellung der Beichtväter und das Ableben der Nonnen. Soweit diese nach der Säkularisierung nicht aus den klösterlichen Verbänden austraten oder in andere noch bestehende Klöster versetzt wurden, erhielten sie in zahlreichen Fällen die Genehmigung, weiterhin in ihrem klösterlichen Verband in den aufgehobenen Klöstern bis zu deren anderweitigen Verwendung zu wohnen, teilweise bis zum Tod der letzten ehemaligen Klosterfrau. Der Bestand enthält folgende Vor- bzw. Fremdprovenienzen, die nicht ausgehoben wurden: 1. Oberlandesregierung Ellwangen, 1. Senat, 1802 - 1806, 2. Katholischer geistlicher Rat, 1805 - 1816, 3. Kameralamt Ellwangen, 1803 - 1837. An das Hauptstaatsarchiv Stuttgart wurden Akten betr. das Frauenkloster Horb von 1784 - 1789 im Umfang von 0,05 lfd. m abgeben. Kassiert wurden nur 2 Schriftstücke mit bedeutungslosem Inhalt. Der Bestand wurde im April 1984 unter Leitung von Unterzeichnetem von dem Archivangestellten Erwin Biemann in die vorliegende Ordnung gebracht und verzeichnet; er umfaßt jetzt die Büschel 1 - 208 im Umfang von 1,8 lfd. m. Ludwigsburg, Juli 1985 Dr. Schmierer
208 Büschel (1,9 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:40 PM CET
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