EWG, Verordnung des Rates zur Regelung der Lizenzerteilung zur Kontrolle der Fischereitätigkeit von Drittländern in den der Hoheitsgewalt oder Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten unterstellten Gewässern, für die die gemeinschaftliche Regelung für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gilt