Kurfürst Philipp von der Pfalz stellt als Testamentsvollstrecker seines Hofmeisters Herman Boos von Waldeck (+) dessen Vetter Johann von Randeck dem Jungen 90 Gulden auf den Zoll zu Boppard, 50 Gulden Manngeld auf den Zoll zu Engers und 15 Gulden Gülte auf die jungen Boos von Waldeck zu. Der Kurfürst zitiert dazu wörtlich die diesbezüglichen Passagen aus dem Testament und bittet diejenigen, die diese Gülten zu geben schuldig sind, diese von nun an dem Johann von Randeck zu reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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