Der Edelherr Bertold von Büren (Buren), seine Frau Gerburg und beider Kinder Elisabeth (Elseke) und Bertold lassen ihrem Herrn, Bischof Ludwig von Münster, und dessen Stift die Hälfte des Hauses Davensberg (Daverenberghe) und ihr Recht daran - vorbehaltlich ihres übrigen Erbgutes - auf und erhalten sie als Lehen zurück, das in männlicher und weiblicher Linie ohne Heergewedde vererbbar sein soll. Davensberg soll Offenhaus des Bischofs und des Stifts sein. Mit ihrem Teil des Hauses werden die Aussteller dem Bischof und dem Stift gegen alle Unrechttäter helfen. Ferner sollen sie dafür sorgen, daß die andere Hälfte des Hauses nur in die Hände der rechtmäßigen Erben gelangt. Weiterhin lassen sie Bischof und Stift ihren Teil des Wildforstes in der Davert (Davort) auf in der Weise, daß weder der Bischof noch sie Hafer und die Hühner, die zum Forst gehörten, eintreiben sollen; mit ihrem Holz und ihrer Trift dürfen die Aussteller wie ihre Vorfahren verfahren. Siegelankündigung des Ausstellers, seiner Frau, Walrams von Büren, des Grafen Gottfried von Sayn (Seynen), der Herrn Hermann und Ludolf, Burggrafen von Stromberg (Stromberghe), des Herrn Widukind von Grafschaft (Grazscap), des Herrn Johannes von Wildenberg (Wildenbergh), Heinrichs, des Sohns des genannten Burggrafen Hermann, und des Thele von Itter (Ittere), Edelherren. to sante Marien Magdalenen avende